Freistellung von der arbeit für den feuerwehrdienst – deine rechte nach dem bayfwg

Freistellung von der Arbeit für den Feuerwehrdienst – Deine Rechte nach dem BayFwG

Freistellung von der Arbeit für den Feuerwehrdienst – Deine Rechte nach dem BayFwG

Als aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr leistest du einen unverzichtbaren Dienst für die Gemeinschaft. Doch wie sieht es mit der Freistellung von der Arbeit aus, wenn der Melder geht? Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) regelt genau diese Fragen und schützt deine Rechte als Feuerwehrdienstleistender.

Gesetzliche Grundlage: Art. 14 BayFwG

Nach Art. 14 Abs. 1 BayFwG haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für folgende Tätigkeiten:

  • Einsätze – Bei Alarmierung zu Brand-, Hilfeleistungs- oder anderen Einsätzen
  • Übungen – Für die regelmäßige Aus- und Fortbildung
  • Lehrgänge – Zur Teilnahme an Feuerwehrlehrgängen und Schulungen
  • Sonstige Feuerwehrdienstleistungen – Wie Gerätewartung, Dienstbesprechungen oder Veranstaltungen

Wichtig: Keine Nachteile für Feuerwehrleute

Das Gesetz stellt klar: Feuerwehrdienstleistenden dürfen durch ihre Tätigkeit keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Das bedeutet konkret:

  • Keine Lohnkürzung – Der Arbeitgeber muss das Gehalt weiterzahlen
  • Keine Abmahnung – Die Freistellung darf nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen
  • Keine Benachteiligung – Weder bei Beförderungen noch bei anderen beruflichen Entwicklungen
  • Kündigungsschutz – Die Feuerwehrtätigkeit darf kein Kündigungsgrund sein

Entgeltfortzahlung: Wer zahlt was?

Nach Art. 14 Abs. 2 BayFwG gilt:

  • Arbeitgeber zahlt weiter – Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für die Zeit der Freistellung fortzuzahlen
  • Erstattung durch die Gemeinde – Die Gemeinde erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag das fortgezahlte Arbeitsentgelt samt Sozialversicherungsbeiträgen
  • Selbstständige und Freiberufler – Erhalten eine Entschädigung für nachgewiesenen Verdienstausfall

Praktische Tipps für den Alltag

1. Informiere deinen Arbeitgeber
Kläre frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, dass du aktiv in der Feuerwehr bist. Die meisten Arbeitgeber unterstützen das ehrenamtliche Engagement.

2. Dokumentiere deine Einsätze
Führe ein Einsatztagebuch oder nutze die Bestätigungen deiner Feuerwehr für Übungen und Lehrgänge. Das hilft bei eventuellen Rückfragen.

3. Kommunikation ist wichtig
Informiere deinen Arbeitgeber nach Möglichkeit über längere Abwesenheiten (z.B. mehrtägige Lehrgänge) im Voraus.

4. Kenne deine Rechte
Das BayFwG schützt dich umfassend. Bei Problemen kannst du dich an deine Feuerwehrführung, die Gemeinde oder im Ernstfall an einen Fachanwalt wenden.

Besondere Regelungen

Einsätze während der Arbeitszeit:
Wenn der Melder während der Arbeitszeit geht, musst du unverzüglich freigestellt werden. Die Zeit gilt als Arbeitszeit und wird entsprechend vergütet.

Übungen und Lehrgänge:
Auch für regelmäßige Übungen und Lehrgänge besteht Freistellungsanspruch. Die Teilnahme sollte jedoch nach Möglichkeit mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

Nachtdienste und Bereitschaften:
Auch wenn du nach einem nächtlichen Einsatz übermüdet bist, hast du Anspruch auf angemessene Ruhezeit vor Wiederaufnahme der Arbeit.

Fazit: Starker Schutz für Feuerwehrleute

Das Bayerische Feuerwehrgesetz bietet einen umfassenden Schutz für alle, die sich ehrenamtlich in der Feuerwehr engagieren. Die gesetzliche Freistellungspflicht und der Schutz vor Nachteilen ermöglichen es dir, deinen wichtigen Dienst für die Gemeinschaft zu leisten, ohne berufliche Einbußen befürchten zu müssen.

Dein Engagement zählt – und das Gesetz steht hinter dir!


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Feuerwehrführung.

Hast du Fragen zum Thema Freistellung oder andere Anliegen rund um den Feuerwehrdienst? Schreib uns gerne einen Kommentar!

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